Helling-Plahr FDP (MdB) - Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meinem Newsletter möchte ich Sie über meine Arbeit als Abgeordnete auf dem Laufenden halten. Hier erfahren Sie, mit welchen Themen ich mich im vergangenen Monat hauptsächlich befasst habe.

Viele Grüße

Katrin Helling-Plahr

 

Wirtschaftswende im Fokus: Bürokratieabbau nimmt Fahrt auf

Seit vielen Jahren leidet unser Land unter strukturellen Mängeln, die nun immer offener zutage treten. Vielen Unternehmen droht der Bürokratie-Burnout, für manche ist er bereits Realität. Bürokratische Anforderungen von Bund, Ländern und der EU erschöpfen bestehende Kapazitäten mitunter so stark, dass die Bewältigung des Kerngeschäftes merklich darunter leidet. 

Wenn wir nichts tun, wird unser Land im Vergleich der entwickelten Wirtschaftsnationen immer weiter zurückfallen, wie die aktuelle Konjunkturprognose verdeutlicht. 

Es braucht eine großangelegte Wirtschaftswende. Dazu gehört die entschlossene Abkehr von schuldenfinanzierter Subventionspolitik, von unnötigen bürokratischen Hürden, von allem, was unsere Wirtschaft hemmt, statt Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Mit der konsequenten Ablehnung der EU-Lieferkettenrichtlinie haben wir als Freien Demokraten diese Linie deutlich gemacht. 

Am 21. Februar 2024 hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung erneut mit dem Thema Bürokratieabbau befasst. Das nun endlich auch vom Bundesrat angenommene Wachstumschancengesetz ist ein aktiver Schritt in die richtige Richtung: weniger Steuern, weniger Bürokratie. Währenddessen bringen wir mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV bereits weitere weitreichende Maßnahmen auf dem Weg. Das alles zeigt: Die FDP in Regierungsverantwortung wirkt.

Die Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung können Sie unter folgendem Link abrufen: https://dbtg.tv/cvid/7606902

 

Wende in der Cannabispolitik  

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz angenommen und damit die Abkehr von einer nachweislich gescheiterten Prohibitionspolitik eingeleitet. Da der Bundesrat sich am 22. März 2024 nun gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden hat, kann das Gesetz wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten. 

Mit dieser Teil-Legalisierung wird der Fokus weg von der bisherigen pauschalen Kriminalisierung der Konsumenten hin zu einer Stärkung der Prävention, des Kinder- und Jugendschutzes sowie von Gesundheitsschutz und -kompetenz des Einzelnen unter Anerkennung der seit langem bestehenden alltäglichen Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland verschoben. 

Als liberale Rechtspolitikerin freut mich dieser Schritt gleich aus zwei Gründen:

Zum einen ermöglichen wir damit mehr Selbstbestimmung und stärken die individuelle Freiheit es Einzelnen. Zum anderen entlasten wir unsere Strafverfolgungsbehörden nachhaltig, sodass mehr Kapazitäten für deren zentrale Aufgaben frei werden. 

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlagen für einen vereinfachten Anbau von Medizinalcannabis, sodass auch deutsche Unternehmen künftig besser an der Wertschöpfung dieses Marktes partizipieren können. Die zu erwartenden positiven Auswirkungen dieses Paradigmenwechsels in der Drogenpolitik gilt es nun, wie im Gesetz vorgesehen, zeitnah und sorgfältig zu evaluieren.

Die Aufzeichnung der abschließenden Debatte im Deutschen Bundestag finden Sie unter folgendem Link: https://dbtg.tv/cvid/7607751

 

Strengere Regeln für Vorteilsnahme durch Abgeordnete 

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde öffentlich, dass Bundestags- und Landtagsabgeordnete der CDU/CSU ihre politischen Beziehungen auch dazu nutzten, persönliche wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, indem sie neben der Ausübung ihres Mandates gegen Entgelt an der Vermittlung von Atemschutzmasken von Herstellern an Bundes- und Landesinstitutionen mitwirkten. 

In diesem Kontext hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2022 dargelegt, dass eine solche Tätigkeit nach geltender Rechtslage lediglich dann strafbar ist, wenn dabei eine Einflussnahme durch den Abgeordneten innerhalb des Parlamentes stattfindet, wie zum Beispiel im Plenum oder den Fachausschüssen des Bundes- oder eines Landtages. Folglich konnten die Abgeordneten strafrechtlich nicht belangt werden. 

Daher hat der Deutsche Bundestag nun in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, der auch derartiges Ausnutzen der eigenen Stellung durch Mandatsträger künftig unter Strafe stellt. Ich war an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs federführend beteiligt und begrüße diesen Schritt daher sehr. Jedweder Verflechtung von monetären Interessen und dem Mandat muss Einhalt geboten werden, wenn das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger nicht unterlaufen werden soll. Ich freue mich auf die weitere Beratung und einen zügigen Abschluss.

Den Gesetzentwurf sowie eine dazu abgehaltene öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss können Sie unter folgendem Link abrufen: https://dbtg.tv/cvid/7608060

 

Verfassungsbeschwerden künftig auch digital möglich

Die Ermöglichung eines sicheren und rechtswirksamen Austausches elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten ist für mich als Rechtspolitikerin nicht erst seit dieser Wahlperiode ein Kernanliegen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten findet ein solcher elektronischer Rechtsverkehr bereits statt, das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht war davon bisher allerdings ausgenommen - ein unhaltbarer Zustand. 

Am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nun das vom Bundesjustizministerium erarbeitete und von uns Freien Demokraten maßgeblich vorangetriebene Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht beschlossen. Damit wird das Bundesverfassungsgericht für Bürgerinnen und Bürger neben dem postalischen Wege oder über angestaubte Faxgeräte nun endlich auch digital erreichbar. 

Die Möglichkeit einer digitalen Verfassungsbeschwerde wird damit Realität und wir gehen einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem digitalisierten und damit modernen wie bürgernäheren Rechtsstaat. Ich freue mich, diese Entwicklung aktiv mitgestalten zu können.

Die Aufzeichnung der abschließenden Debatte im Deutschen Bundestag finden Sie unter folgendem Link: https://dbtg.tv/cvid/7607617